Steuerbegünstigungen und direkte Förderungen 2026
Österreich ist kein Niedrigsteuerland, bietet aber ein umfangreiches Paket an Steuerbegünstigungen und Förderungen.Steuerbegünstigungen 2026
Erhöhter Investitionsfreibetrag (IFB) im Jahr 2026
Der IFB kann neben der Abschreibung als zusätzliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden und steht für jeden Betrieb eines Steuerpflichtigen zu. Für Investitionen im Zeitraum vom 1.11.2025 bis 31.12.2026 wird der Investitionsfreibetrag von 10 % auf 20 % bzw. für Investitionen in Ökologisierungen von 15 % auf 22 % der Anschaffungs- od. Herstellungskosten erhöht. Pro Betrieb können jedoch max. 1 Mio. EUR von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Die Bemessungsgrundlage ist pro Betrieb mit maximal 1 Mio. EUR nach oben begrenzt.Gebäude eignen sich nicht für den IFB.
Degressive Absetzung für Abnutzung
Alternativ zur linearen AfA kann eine degressive Afa mit bis zu 30 % vom jeweiligen Restbuchwert pro Jahr vorgenommen werden. Dadurch sind nach zwei Jahren bereits mehr als die Hälfte des Wertes abgeschrieben, während das bei der linearen Abschreibung im Falle einer 10 – jährigen Nutzungsdauer erst nach 5 Jahren der Fall wäre. Die degressive AfA ist jedoch für Gebäude, Firmenwerte, PKW u. Kombi (ausgenommen Elektrofahrzeuge), unkörperliche Wirtschaftsgüter (ausgenommen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit / Life – Science), gebrauchte Wirtschaftsgüter oder für bestimmte Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern nicht erlaubt.Forschungsprämie
Die Forschungsprämie in der Höhe von 14 % wird als Steuergutschrift gewährt. Das Gesetzt unterscheidet eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung (anderes Unternehmen wird mit der Forschung betraut). Bei der Auftragsforschung ist die Begünstigung auf eine Bemessungsgrundlage von 1 Mio. EUR beschränkt. Bei der eigenbetrieblichen Forschung wird in der Bemessungsgrundlage auch ein fiktiver Unternehmerlohn anerkannt.Übertragung stiller Reserven
Gemäß § 12 EStG können natürliche Personen stille Reserven, die bei der Veräußerung von Anlagevermögen aufgedeckt werden, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des im selben Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten Anlagevermögens absetzen. Stille Reserven sind die Unterschiedsbeträge zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der veräußerten Wirtschaftsgüter, die ohne diese Begünstigung sofort versteuert werden müssten.Die Übertragung stiller Reserven ist auf natürliche Personen und Personengesellschaften eingeschränkt. Für Aktiengesellschaften u. GmbHs gibt es diese Begünstigung nicht.
Das veräußerte Wirtschaftsgut muss bereits mindestens sieben Jahre zum Anlagevermögen des Betriebes gehören. Diese Frist verlängert sich auf 15 Jahre für Grundstücke, auf die bereits stille Reserven übertragen worden sind und für Gebäude, die nach § 8 Abs 2 EStG (Denkmalpflege) beschleunigt abgeschrieben worden sind.
Die Übertragung der stillen Reserven muss auf dieselbe Kategorie Wirtschaftsgüter erfolgen, aus denen auch die stillen Reserven stammen. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei grob die Kategorien Grund und Boden, Gebäude, sonstige körperliche und unkörperliche Wirtschaftsgüter.
Nicht zulässig ist die Übertragung stiller Reserven auf die Anschaffungskosten von (Teil-) Betrieben, von Beteiligungen an Personengesellschaften und von Finanzanlagen sowie die Übertragung stiller Reserven, die aus der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder von Beteiligungen an Personengesellschaften stammen.
Die Übertragung stiller Reserven ist auch möglich, wenn Anlagevermögen infolge höherer Gewalt, durch behördlichen Eingriff oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffes aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. In diesem Fall gelten die Fristen von 7 od. 15 Jahren nicht.
Stille Reserven können alternativ im Jahr der Aufdeckung einer steuerfreien Rücklage (Übertragungsrücklage) zugeführt werden, soweit eine Übertragung im selben Wirtschaftsjahr nicht erfolgt. Diese Rücklage bzw. der steuerfreie Betrag kann innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausscheiden des Wirtschaftsgutes auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagevermögen übertragen werden. Diese Frist verlängert sich auf 24 Monaten im Falle des Ausscheidens infolge höherer Gewalt, durch behördlichen Eingriff oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffes. Die Frist von 24 Monaten wird auch dann eingeräumt, wenn Rücklagen auf Herstellungskosten von Gebäuden übertragen werden sollen und mit der tatsächlichen Bauausführung innerhalb der Frist von zwölf Monaten begonnen worden ist.
Beschleunigte Gebäudeabschreibung
Die Abschreibung für Bürogebäude im Betriebsvermögen beträgt ohne Nachweis der Nutzungsdauer 2,5 % pro Jahr (1,5 % für zu Wohnzwecke überlassene Gebäude). Diese Prozentsätze dürfen im ersten Jahr verdreifacht und im zweiten Jahr verdoppelt werden. Wenn die Fertigstellung eines Wohngebäudes mit Mindeststandard „Bronze“ zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026 erfolgte, kann die Abschreibung in den ersten drei Jahren auf 4,5 % erhöht werden.Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die für denkmalgeschützte Betriebsgebäude im Interesse der Denkmalpflege aufgewendet werden, können gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden. Die Abschreibung auf zehn Jahre ist ausgeschlossen, wenn für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein Investitionsfreibetrag oder soweit für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Förderungen aus öffentlichen Mitteln in Anspruch genommen werden.
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind gemäß § 28 EStG für bestimmte Instandhaltungsarbeiten, außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen sowie für bestimmten Herstellungsaufwand nach dem Mietrechtsgesetz oder für geförderte Sanierungsmaßnahmen oder für Aufwendungen auf Grund des Dankmalschutzgesetzes Abschreibungsdauern von 10 bis 15 Jahre
Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EstG steht Einzelunternehmern und Mitunternehmerschaften in folgendem Ausmaß zu:- 15 % bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro
- 13 % für die nächsten 145.000 Euro
- 7 % für die nächsten 175.000 Euro und
- 4,5 % für die nächsten 230.000 Euro
Elektrofahrzeuge (CO₂-Emissionswert von 0 g/km)
Folgende steuerliche Vorteile sind mit Elektrofahrzeugen verbunden:- Vorsteuerabzug zur Gänze bei Anschaffungskosten bis maximal 40.000 Euro brutto, aliquot bei Anschaffungskosten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro brutto;
- degressive Abschreibung;
- IFB iHv 22 % von den steuerlich relevanten Anschaffungskosten (somit begrenzt mit 40.000 Euro brutto);
- Entfall der NoVA
- Sachbezug von 0 Euro; gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer unabhängig von ihrem Beteiligungsverhältnis, nicht aber für Einzelunternehmer und Mitunternehmer;
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter können bis zu einem Betrag von 1.000 EUR (netto bei Vorsteuerabzugsberechtigung) steuerlich im ersten Jahr zur Gänze abgesetzt werden.Förderungen 2026
aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH)
Die aws unterstützt Unternehmen aller Größenordnungen. Ein besonderer Fokus liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ein mittleres Unternehmen hat weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio.Beispiele:
- aws First Incubator: Zuschuss bis 55 TS u. Coaching für Unternehmensgründungen
- aws Preseed und Seedfinancing: Zuschüsse bis zu 1 Mio. und diverse Unterstützungsmaßnahmen für Forschungsüberleitungen und Start-ups bis zur Markteinführung.
- aws Innovationsschutz: Zuschuss u. Coaching zur Entwicklung u. Sicherung von IP
- aws Eigenkapital: Beteiligung an Start-ups gemeinsam mit erfahrenen Co – Investoren
- Garantien für Investitions- u. Betriebsmittelkredite bis zu 30 Mio.
- ERP-Kredite für Gründung, Modernisierung, Wachstum und Innovation mit günstigen Zinssätzen und einem Volumen bis 37,5 Mio.
- aws Wachstumsinvestition: Zuschuss bis zu 1 Mio. (durchschnittlich 300 – 400 TS) für Maschinen, Prototypen, IT, Spezialwerkzeuge, Einrichtungen usw.
- aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse: Zuschuss bis 30 %, max. 1 Mio. für Bau, Maschinen, Planung, Beratung zur Erreichung von Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität u. Effizienz bei der Verarbeitung u. Vermarktung v. KMUs
- aws Digitalisierung: Zuschuss bis zu 150.000 EUR
- aws Energie & Klima: Zuschuss bis 400.000 EUR f. KMU
- aws Technologie – Internationalisierung: Zuschüsse für KMUs bis zu 75.000 EUR für Technologieanbieter u. Berater (z.B. Digitalisierung, Infrastruktur usw.)
- aws Connect: Matching Services und Plattformen für Start-ups, KMU und Großunternehmen (aws KI- Marktplatz, aws Industry – Startup.Net, aws i2 Business Angels, Global Incubator Network)
- aws IÖB – Toolbox fördert Beratungskosten von öffentlichen Auftraggebern außerhalb der Bundesverwaltung mit einem Zuschuss bis 100 TS für die Vorbereitung von innovationsfördernden öffentlichen Beschaffungen (IÖB) z.B. über die IÖB – Innovationsplattform
Umweltförderungen der Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Die KPC stellt kleinen und großen Unternehmen aber auch Privatpersonen und Gebietskörperschaften Umweltförderungen zur Verfügung. Diese Förderungen sind unterschiedlich hoch und können sich z.B. in einer Größenordnung von 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten bewegen.Beispiele für geförderte Projekte sind Altlastensanierung, Abfallvermeidung, Energiesparen, Wärmerückgewinnung, energieeffiziente Bauweisen und Gebäudesanierung, Einsparungen bei Beleuchtung und Klimatisierung, Elektromobilität, Solaranlagen und Photovoltaik, Umweltmaßnahmen im Zusammenhang mit Luft, Lärm od. Abfall, Rohstoffmanagement, „Wärmeprojekte“ wie Biomasse, Holzheizung, Sonnenenergie, Wärmepumpe, Erdwärme, Windenergie, Wasserkraft, Fernwärme, Wärmenetze, Wärmerückgewinnung usw., Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung oder Umweltforschung.
Die Bundesländer bieten ergänzend zum Bund eigene Förderprogramme an, die auf regionale Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Logistikförderungen des Bundes
Die SCHIG mbH verwaltet folgende Förderprogramme des Bundes:- Anschlussbahnen: Zuschüsse bis 40 % u. max. 2,5 Mio. für Investitionen in Gleise, Rampen, Kräne, Stapler, Ladegeräte usw.
- Terminalanlagen: Zuschüsse bis 30 % oder 2,5 Mio. für intermodale Umschlagsanlagen, in welchen der Güterumschlag von der Straße auf die Schiene oder auf Wasserwege erfolgt.
- Zuschüsse für den kombinierten Verkehr: Die Sonderrichtlinie 2021 – 2025 hat bis zu 30 % oder 1 Mio. für Transportgeräte, Anlagen u. innovative Technologien, Systeme u. IKT für die Beförderung von Gütern im intermodalen oder umweltfreundlichen Verkehr gewährt. Für Machbarkeitsstudien und Ausbildungsmaßnahmen waren bis zu 50 % Zuschuss vorgesehen. Eine Verlängerung dieser Sonderrichtlinie wurde bei der EU eingereicht.
- EBIN: Zuschüsse für die Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe
- Logistikförderung des Bundesministeriums: Zuschüsse für innovative oder nachhaltige Durchführbarkeitsstudien und Umsetzungspiloten bis zu 70 % u. max. 350 TS.
Tourismus
Die OeHT - TourismusBank bietet unter anderem:- Investitionskredite bis 5 Mio. für KMUs; Zinsenzuschuss bis zu 2 % für die ersten 10 Jahre
- Grüner Tourismuskredit bis 1 Mio. für KMUs; Zinsenzuschuss bis zu 3 % plus Nachhaltigkeitsbonus von 7 %.
- ERP – Kredit bis zu 30 Mio. mit günstigen Fixzinssätzen
- Haftungen für Kredite für KMUs bis max. 4 Mio. od. 80 %
- Nachhaltigkeitsbonus für KMUs bis 7% u. max. 350 TS für Investitionen in den Bereichen Ökologie, Mitarbeiter & Regionen u. Digitalisierung & Wirtschaft
- Jungunternehmerförderung: bis zu 7,5 % Zuschuss von max. 500.000
- Unternehmensstabilisierung f. KMUs mit Zinsenzuschuss u. Haftungen
- Zinsgünstige Kredite f. KMUs bei hoher Ausländernächtigung
(gemäß den Bestimmungen der Österreichischen Kontrollbank AG)
Exportförderungen und Internationalisierung
Die Österreichische Kontrollbank (OeKB) bietet zinsgünstige Finanzierungen und Finanzierungsgarantien zur Unterstützung exportierender KMUs und Großunternehmen. Diese Unterstützung reicht von der Betriebsmittelfinanzierung über Inlandsinvestitionen bis hin zur Finanzierung u. Absicherung internationaler Projekte, Beteiligungen und Investitionen.Unterstützung für diese Themen findet man auch bei der Österreichischen Entwicklungsbank AG, der ADA Austrian Development Agency oder bei der Außenwirtschaft Austria bzw. bei „go-international“ oder auch bei der AWS und der FFG.
Forschungsförderungen
Die FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) bietet Unternehmen aller Größenordnungen Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Erhöhte Förderungen sind für KMUs, Kooperationen, thematische Programme od. internationale F&E Projekte möglich.Horizon Europe: Die EU fördert F&E-Projekte mit internationalen Partnern od. wissenschaftliches Personal mit Förderungen bis 100 %.
Bundesländer und Regionalförderungen
Die Bundesländer und teilweise auch Städte und Gemeinden bieten zahlreiche eigene Förderungen an oder erhöhen bestehende Förderungen des Bundes und der EU. Regionalförderungsgebiete werden mit umfangreicheren und höheren Förderungen bedacht.Wien, Jänner 2026
Weitere Informationen:
Walter Baumann: +43 664 244 16
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