- Weitere Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss sind in der Nachfrist vom 16. – 20. Jänner 2023 möglich.
- Ein Energiekostenzuschuss 2 erweitert und verlängert den Energiekostenzuschuss 1
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Investitionsfreibetrag neu (IFB):
10 % der Anschaffungs- od. Herstellungskosten (15 % für Wirtschaftsgüter im Bereich der Ökologisierung) - höchstens von Anschaffungs- oder Herstellungs¬kosten in Höhe von 1 Mio. EUR
- Die Körperschaftssteuer wurde ab 1.1.2023 von 25 % auf 24 % gesenkt.
- Tarifstufen für die Einkommensteuer ab 1.1.2023:
bis 11.693 EUR: 0 % von 11.693 bis 19.134 EUR: 20 % von 19.134 bis 32.075 EUR: 30 % von 32.075 bis 62.080 EUR: 41 % (ab nächsten Jahr 40 %) von 62.080 bis 93.120 EUR: 48 % von 93.120 bis 1 Mio. EUR: 50 % ab 1 Mio. EUR: 55 %
- Die Grenze für die Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde ab 1.1.2023 von 800 EUR auf 1.000 EUR erhöht.
Für weitere Details und Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Walter Baumann - 0664 244 16 06 wbaumann@baumann-consult.at
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