Start-ups
Risikokapital für Start-ups ist in Österreich vergleichsweise dünn gesät. Es gibt jedoch Hilfe:
- aws Start-up Invest – Boosting Scaling Potentials:
Bis 29. 9. 2023 können potentielle Investoren bei der Austrian Wirtschaftsservice GmbH (aws) um Risikokapital ansuchen, das sie gemeinsam mit eigenen Mittel in Start-ups investieren können. Die aws stellt den Investoren 40 - 50 % bzw. bis zu 1 Mio. EUR für eine Beteiligung an einem Start-up zur Verfügung. Der Investor (Business Angel, Family Office, Konsortium usw.) muss zu denselben Bedingungen die restlichen 50 – 60 % in das Start-up investieren (siehe auch: https://www.aws.at/aws-start-up-invest-boosting-scaling-potentials/).
- aws Eigenkapital bietet Beteiligungskapital im Ausmaß von 100.000 bis 3 Mio. EUR
- aws Connect vermittelt nationale und internationale Kontakte zu Investoren
- Ergänzende Förderungen wie z.B.:
- aws Garantien für Kredite
- aws erp – Kredite mit günstigen Konditionen
- aws Seedfinancing gewährt Zuschüsse für die Entwicklung innovativer Produkte
- aws Innovationsschutz: Beratung und Zuschüsse für den Schutz geistigen Eigentums
- aws Digitalisierung: Zuschuss für die Digitalisierung v. Produkten u. Prozessen
- Förderungen der Bundesländer
- Neue Gesetzesvorhaben:
Start-ups bieten interessanten Mitarbeitern manchmal Beteiligungen am Unternehmen an. Die „Schenkung“ solcher Beteiligungen führt zu einem Wertzuwachs, der im jetzigen Steuersystem versteuert werden muss. Der Steuerlast steht jedoch kein Zufluss liquider Mittel gegenüber, der für die Steuerzahlung gebraucht würde. Ein Ministerialentwurf sieht daher künftig eine Aufschiebung dieser Besteuerung bis zum tatsächlichen Verkauf der Anteile vor. Die genaue Ausgestaltung der Besteuerung und einige Ausnahmen sind noch in Diskussion.
Ein weiterer Nachteil einer Beteiligung könnte auch das Mitspracherecht oder eine Blockademöglichkeit sein. Deshalb plant das sogenannte „Flexible Kapitalgesellschafts – Gesetz“ (FlexKapGG) stimmrechtslose Unternehmenswert – Beteiligungen für Investoren und Mitarbeiter. Generell soll das Mindeststammkapital von GmbHs auf 10.000 EUR gesenkt werden und bei Flexiblen Kapitalgesellschaften nur mit einem Viertel, also mit 2.500 EUR eingezahlt werden müssen.
(Die endgültige Formulierung des Gesetzes wird für November 2023 erwartet)
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